1 Ergebnis.

Kooperationen in der internationalen Seeschiffahrt und europäisches Kartellrecht
Die Seeschiffahrt unterliegt wie die anderen Verkehrsarten den Vorschriften des europäischen Kartellrechts. Allerdings ist die allgemeine Kartellverfahrensordnung nicht auf diesen Sektor der Verkehrswirtschaft anwendbar. Der Kommission standen daher verfahrensmäßig keine Mittel zur Verfügung, um Verstöße gegen die Wettbewerbsregeln des EWG-Vertrages zu ahnden. Diese Rechtslage änderte sich mit Inkrafttreten der Verordnung des Rates Nr. 5056/86, die eine Gruppenfreistellung für Linienschiffahrtskonferenzen und ...

90,00 CHF